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aktuell
Der EU-Reformvertrag:
Alter Wein im alten Schlauch
Seit 1999 verläuft die Militarisierung der Europäi-
schen Union, in den Worten des EU-Außenbe-
auftragten Javier Solana, ,,mit Lichtgeschwindig-
keit". Mittlerweile ist eine weltweit agierende EU-
Interventionsarmee aufgestellt worden, ein eu-ro-
päischer Rüstungskomplex wird her-ausgebildet
und EU-Truppen werden immer häufiger in
Kampfeinsätze geschickt - Bosnien, Kongo,
Tschad, um nur einige Beispiele zu nennen. Da-
hinter verbirgt sich die wachsende Bereitschaft,
eigene Interessen mit militärischer Gewalt durch-
zusetzen.
Dokumente wie der Entwurf für ein eu-
ropäisches Weißbuch (European Defence
Paper, S. 13) benennen diese Ziele offen:
Kriegseinsätze ,,zum Schutz von Han-
delsrouten und dem Fluss von Rohstof-
fen." Eines der wichtigsten Ziele des EU-
Verfassungsvertrages war es deshalb, die
begonnene Militarisierung weiter voran-
zutreiben.Obwohl der EU-Verfassungs-
vertrag im Jahr 2005 von der französi-
schen und niederländischen Bevölkerung
abgelehnt wurde, soll nun versucht wer-
den, mit dem sog. Reformvertrag (auch:
,,Vertrag von Lissabon") seine wesentli-
chen Inhalte in kaum abgewandelter
Form durch die Hintertür zu verabschie-
den. Er soll in Deutschland noch vor der
Sommerpause 2008 ratifiziert werden
und EU-weit bis zu den Europawahlen
2009 als neue bindende Rechtsgrundlage
in Kraft treten. Der Reformvertrag ist
nichts anderes als alter Wein in neuen
Schläuchen, er ignoriert das Votum in
Frankreich und den Niederlanden und
wurde erneut im stillen Kämmerlein unter
Ausschluss der europäischen Öffentlich-
keit ausgehandelt. Selbst die Bundesre-
gierung räumt in einer Presseerklärung
(7.11.2007) unumwunden ein: ,,Der Beg-
riff ,Verfassung für Europa` war nach der
Ablehnung bei den Volksabstimmungen
in Frankreich und den Niederlanden nicht
mehr haltbar. Das erklärte Ziel der deut-
schen Ratspräsidentschaft war es aber,
die Substanz der Verfassung zu erhalten.
ies konnte erreicht werden."
D
Neoliberales
Wirtschaftsmodell
Auch im EU-Reformvertrag soll das neo-
liberale Wirtschaftsmodell als einzig zu-
lässige Organisationsform weiter zemen-
tiert werden, obwohl damit seit Jahrzehn-
ten eine Verarmung weiter Teile der Be-
völkerung innerhalb der Europäischen
Union, vor allem aber in der sog. Dritten
Welt einhergeht. In Artikel 98 etwa heißt
es: ,,Die Mitgliedstaaten und die Union
handeln im Einklang mit dem Grundsatz
einer offenen Marktwirtschaft mit freiem
Wettbewerb."
Besonders perfide ist es, wenn der Re-
formvertrag in Artikel 10a angibt, die Eu-
ropäische Union bekenne sich zu dem
,,vorrangigen Ziel, die Armut zu beseiti-
gen", nur um im nächsten Satz als zentra-
le Maßnahme hierfür folgendes zu be-
nennen: ,,die Integration aller Länder in
die Weltwirtschaft zu fördern, unter an-
derem auch durch den schrittweißen Ab-
bau internationaler Handelshemmnisse."
Es ist allgemein bekannt, dass diese
Maßnahmen die weltweite Armut ver-
größern, sich aber als hochprofitabel für
die europäischen Großkonzerne erwiesen
haben. Gleichzeitig ist diese Armut, wie
selbst Weltbank und Bertelsmann-
Stiftung mittlerweile ein-räumen, der
wichtigste Grund für das Ausbrechen
gewaltsamer Konflikte in der Dritten
Welt, die dann wiederum militärisch ,,be-
friedet" werden müssen, um den Dampf-
kessel der Globali-sierungskonflikte unter
ontrolle zu halten.
K
Militarisierung durch die
Hintertür
Sämtliche bereits an der EU-Verfassung
kritisierten Militarisierungsaspekte wur-
den auch in den Reformvertrag über-
nommen. Kernpunkte der Kritik waren
und sind:
1. Weltweite EU-Kampfeinsätze mit
fast unbegrenztem Aufgabenspektrum
Artikel 28b, Absatz 1 benennt u.a. ,,ge-
meinsame Abrüstungsmaßnahmen",
,,Kampfeinsätze" und ,,Operationen zur
Stabilisierung der Lage" sowie ,,die Un-
terstützung für Drittländer bei der Be-
kämpfung des Terrorismus in ihrem Ho-
heitsgebiet" als Aufgabenspektrum künf-
tiger EU-Kriege.
2. Vertragliche Aufrüstungsverpflich-
tung:
Artikel 28a, Absatz 3 enthält erneut die
bis dato einmalige Verpflichtung, mehr
Gelder in den Rüstungssektor zu investie-
ren: ,,Die Mitgliedstaaten verpflichten
sich, ihre militärischen Fähigkeiten
schrittweise zu verbessern." Die bereits
2004 eingerichtete Rüstungsagentur soll
die Einhaltung dieser Vorschrift überwa-
chen und nun mit dem Reformvertrag ü-
berhaupt erst eine rechtliche Grundlage
erhalten.
3. Endgültige Einrichtung eines EU ei-
genen Rüstungshaushalts:
Der bislang noch gültige Nizza-Vertrag
verbietet die Aufstellung eines EU-
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