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Balkan-Seite
Kosovo - Entscheidung und deutsche Balkan-Politik:
Kosovo: Ein deutscher Krieg?
Zur Verhinderung "einer humanitären Katastrophe" beschloß der alte
Bundestag mit Zustimmung der neuen Mehrheit, sich am angedrohten NATO-Schlag gegen
Jugoslawien zu beteiligen. Für die Beteiligung am Krieg gegen Jugoslawien, setzte sich
der Deutsche Bundestag, unterstützt von den mit gezielten Greuelmeldungen operierenden
Medien, wissentlich über Völkerrecht und Grundgesetz hinweg. Im folgenden dokumentieren
wir drei Beiträge zu Hintergründen der Kosovo-Entscheidung, die zeigen, daß dieser
Beschluß nicht spontan und hauptsächlich aus humanitären Gründen beantragt und
schließlich beschlossen wurde, sondern die konsequente Fortsetzung einer seit langem
vorangetriebenen, auch von deutschen Geheimdiensten umgesetzten Politik ist.
Deutsche Geheimdienste auf dem Balkan
"Das kann in einem Rechtsstaat nicht hingenommen
werden!"
Serbien in die Knie!
Deutsche Geheimdienste auf dem Balkan
Der größte Teil der Medien im Westen bemühte sich eifrig, die öffentliche Meinung
für einen NATO-Militärschlag zu präparieren. Keine Rede ist mehr davon, daß der
Konflikt zu Beginn dieses Jahres von der sogenannten "Kosovo-Befreiungsarmee"
(UCK) systematisch eskaliert worden war, die auf einmal scheinbar aus den
"Nichts" auftauchte und binnen weniger Wochen überall im Kosovo Siedlungen und
serbische Stellungen überfiel.
Kommando Spezialkräfte Helfer für BND und MAD
Die britische Zeitung "European" hat kürzlich in einem Bericht das
schmutzige Spiel der deutschen Politik und Geheimdienste im Kosovo-Konflikt ein wenig
ausgeleuchtet.
Wörtlich heißt es in dem am 24. September erschienen, hierzulande weitgehend
totgeschwiegenen Artikel u.a.: "Sowohl der deutsche zivile als auch der militärische
Geheimdienst sind damit befaßt, albanische Terroristen auszubilden und auszurüsten mit
dem Ziel, den deutsche Einfluß auf dem Balkan zu zementieren." Unter Berufung auf
die diplomatischen und geheimdienstlichen Quellen in Paris behauptet die Zeitung, das
Engagement der deutschen Geheimdienste im Kosovo-Konflikt habe spätestens im Februar 1996
begonnen. Damals habe der neue BND-Chef Hans Jörg Geiger sein Amt angetreten und fast
zeitgleich sei die Entscheidung über die Bildung der "Kosovo-Befreiungsarmee"
(UCK) getroffen worden. Eine der ersten Entscheidungen Geigers sei gewesen, eines der
größten regionalen BND-Zentren in der albanischen Hauptstadt Tirana einzurichten.
"Die BND-Agenten arbeiten eng mit der Führung des albanischen Geheimdienstes SSIK
zusammen." Laut "European" waren BND-Leute verantwortlich für die
Rekrutierung und die Auswahl des Führungspersonals der UCK aus den etwa 500.000
Kosovo-Albanern in Albanien." Zur gleichen Zeit sei das BND-Büro in Rom
verantwortlich gewesen für Informationsbeschaffung unter den albanischen Flüchtlingen,
die über Triest und Bari nach Italien flohen. Auch die Kommunikationsstrukturen der UCK
seien weitgehend vom BND beschafft, UCK-Leute in ihrer Handhabung unterwiesen worden. Die
Zeitung berichtet weiter, Journalisten, die aus dem Kosovo berichteten, seien erstaunt
gewesen, als die Mitglieder der "Kosovo-Befreiungsarmee" mit schußsicheren
Westen der Bundeswehr antraten, die diese offen vor Fernsehkameras präsentierten. Der
deutsche militärische Geheimdienst MAD und das Kommando Spezialkräfte (KSK) seien mit
der Lieferung von Ausrüstungen und Waffen an die UCK beauftragt gewesen und hätten die
UCK-Leute in der Handhabung der Waffen und der Kommunikationssysteme unterwiesen, so der
"European" weiter. Das wäre auch ein klarer Verstoß gegen das MAD-Gesetz.
Auch die inneralbanischen Machtkämpfe der letzten Zeit werden von der Zeitung mit dem
Kosovo-Konflikt in Verbindung gebracht. So sei der angebliche Verbündete Berishas,
Hajadari, dessen Tod vor kurzem den neuesten Konflikt zwischen den Kräften um Berisha und
dem damals noch amtierenden Premier Nano auslöste, vermutlich in einem Streit um Erlöse
aus dem Waffenschmuggel in das Kosovo und nicht aus politischen Motiven erschossen worden.
Bei den auf die Ermordung Haajdaris folgenden Auseinandersetzungen u.a. der Besetzung des
Rundfunksenders und des Parlamentsgebäudes, seien UCK-Mitglieder beteiligt gewesen, so
die Zeitung weiter, die sich dabei auf Berichte der Frankfurter Rundschau und der Welt
beruft.
Deutsche Waffen für den Balkankrieg
Zeitgleich mit dem Bericht im "European" brachte auch das Fernsehmagazin
Monitor einen Bericht über deutsche Waffen im Kosovo. Darin wurden unter anderem
Panzerfäuste gezeigt, mit denen die sogenannte Kosovo-Befreiungsarmee serbische
Siedlungen und Stellungen angegriffen hatte, wie zum Beispiel eine Panzerfaust vom Typ
Armbrust. Sie wurde für die Bundeswehr entwickelt, vom deutschen Rüstungskonzern MBB
gefertigt, auch unter deutscher Lizenz in Singapur, jetzt in den Händen albanischer
Separatisten, die damit Häuser beschießen. "Deutsche Firmen verdienen so am Krieg
im Kosovo", so Monitor. Neben den Waffen wurden auch Funkgeräte und militärische
Aufklärungstechnik der UCK gezeigt, ebenfalls aus Deutschland. Der Monitor-Bericht
untermauerte damit den Bericht der britischen Zeitung. Laut Monitor hatte der BND-Resident
in Tirana mit mehreren illegalen Rüstungslieferungen zu tun, die in Deutschland vom
Militärischen Abschirmdienst, genau: der Abteilung 3 des MAD in Köln eingefädelt
wurden. "Die waren von ganz oben gewünscht", zitiert die Sendung einen
MAD-Mitarbeiter, der ungenannt blieben wollte. In den Jahren 1990 und 1991 habe der MAD
mehrfach elektronische und optische Überwachungstechnik sowie anderes
nachrichtendienstliches Gerät, z.B. Funktechnik an den albanischen Geheimdienst
geliefert. Über den albanischen Geheimdienst sei dann die Militärausrüstung aus
Deutschland in die Hände der UCK bzw. UCK gelangt. Auch seien Mitarbeiter der Schule für
das Nachrichtenwesen der Bundeswehr in Bad Ems zu Ausbildungszwecken in der albanischen
Hauptstadt Tirana gewesen, ebenso wie Mitarbeiter des MAD aus Köln.
Daß der gesetzliche Auftrag des MAD diesen auf Spionageabwehr im Inland begrenzt,
scheint niemand zu interessieren. 1996 folgte dann auch ganz legale Waffenhilfe.
Militärfahrzeuge, Kampfausrüstung und sogar Triebwerke von Kampfflugzeugen wurden aus
der BRD nach Albanien geliefert und gelangten spätestens bei dem inneralbanischen
Bürgerkrieg kurz darauf in die Hände der UCK und deren Drahtziehern.
Die Berichte des European und von Monitor dokumentieren, daß von der deutschen Politik
die Kosovokrise systematisch eskaliert worden ist.
Auszug aus einem Beitrag, der in den "Politischen Berichten" 21/98 erschienen
ist.
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Stellungnahme von Staats- und Völkerrechtlern zum Kosovo-Einsatz:
"Das kann in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden!"
Der damalige Außenminister Dr. Klaus Kinkel hat nach dem Kabinettsbeschluß am 12.
Oktober 1998 erklärt:
"Im Lichte des Unvermögens des Sicherheitsrates, seinem Gewaltmonopol bei dieser
besonderen notstandsähnlichen Situation gerecht zu werden, fußt die Rechtsgrundlage
angesichts der humanitären Krise im Kosovo auf Sinn und Logik der
Sicherheitsratsresolution 1160 und 1199 in Verbindung mit dem Gesichtspunkt der
humanitären Intervention und einem Mindeststandard in Europa für die Einhaltung der
Menschenrechte, dem wir die Qualität eines sich entwickelnden regionalen Völkerrechts
beimessen. Dies ist ein Fall, in dem das Völkerrecht ein militärisches Tätigwerden zur
Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden humanitären Katastrophe, nachdem alle zivilen
Mittel erschöpft sind, ausnahmsweise erlaubt."
Auch wenn es - nach dem offenbaren Einlenken des jugoslawischen Regimes von Milosevic -
nicht zu einem NATO-Militäreinsatz gegen Jugoslawien gekommen ist, muß festgehalten
werden, daß die Erklärung des damaligen Außenministers nicht ausreichend ist, um eine
Teilnahme der Bundeswehr zu rechtfertigen. Eine Teilnahme ohne UNO-Mandat würde - worauf
Herr Kinkel bis vor kurzem selbst zu Recht immer wieder hingewiesen hat - gegen geltendes
Völkerrecht und zugleich auch gegen innerstaatliches Recht verstoßen.
Im einzelnen:
1. Die UN-Sicherheitsrats-Resolutionen 1160 und 1199 enthalten gerade keine
Ermächtigung zum Einsatz militärischer Gewalt nach Art. 42 oder Art. 53 UN-Charta. Die
entsprechenden Bemühungen der USA haben im Sicherheitsrat bezeichnenderweise nicht die
erforderliche Zustimmung gefunden. Angesichts dieser Beschlußlage ist es unzulässig,
unter Berufung auf "Sinn und Logik" den Regelungsgehalt der Resolution
umzuinterpretieren.
2. Auch auf den Gesichtspunkt der "humanitären Intervention" also die
Anwendung bewaffneter Gewalt zur Verhinderung oder Beseitigung massiver
Menschenrechtsverletzungen in einem fremden Staat - kann ein Militärschlag nicht
gestützt werden. Während in der Staatenpraxis und der Völkerrechtsdoktrin vor dem
Inkrafttreten der UN-Charta (1945) die gewaltsame "humanitäre Intervention"
durch Einzelstaaten umstritten war, ist ein grundlegender Wandel der Völkerrechtslage
eingetreten. Denn dem strikten völkerrechtlichen Gewaltverbot des Art. 2 Ziff. 4
UN-Charta unterhält nunmehr "jede Art der Anwendung von Waffengewalt gegen einen
anderen Staat, sofern in der UN-Charta keine rechtfertigende Ausnahme vorhanden ist. Als
völkerrechtlicher Rechtfertigungsgrund für einen nach der UN-Charta zulässigen
Gewalteinsatz kommt bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen nur eine ausdrückliche
Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat nach Art. 42 oder Art. 53 UN-Charta in Betracht,
das "Selbstverteidigungsrecht" gegen einen "bewaffneten Angriff" auf
einen anderen Staat nach Art. 51 UN-Charta greift im vorliegenden Fall nicht ein. Die weit
überwiegende Mehrheit der Völkerrechtler geht heute deshalb zu Recht davon aus, daß
militärische Interventionen ohne ausdrückliches Mandat des UN-Sicherheitsrates gegen das
völkerrechtliche Gewaltverbot verstoßen, das zugleich eine "allgemeine Regel des
Völkerrechts" im Sinne von Art. 25 GG darstellt.
3. Vor einer Aufweichung des Gewaltverbotes durch die Konstruktion eines
"Rechts auf humanitäre Intervention" kann auch im Hinblick auf die Folgen nicht
entschieden genug gewarnt werden. Es würde z.B. iranische Interventionen in Afghanistan
und im Irak, indische in Sri Lanka usw. rechtfertigen. Was der NATO und den USA recht ist,
müßte das Rußland und der GUS, China, Indien, Pakistan und einer islamischen Allianz
nicht billig sein?
4. Falsch ist es auch, zu behaupten daß der Schutz der Menschenrechte ein
"sich entwickelndes regionales Völkerrecht" darstelle, das in Abweichung von
der UN-Charta militärische Gewaltausübung erlaube. Richtig ist, daß der
Menschenrechtsschutz eine ganz grundlegende Entwicklung des gesamteuropäischen regionalen
Völkerrechts ist. Aber diese Entwicklung ist gerade nicht durch militärische Aktionen
durchgesetzt worden; Gewaltausübung ohne UN-Mandat hat es in Europa bisher nicht gegeben.
Davon abgesehen setzt das Entstehen von Völker(gewohnheits)recht eine gefestigte
gemeinsame ständige Staatenpraxis sowohl eine gefestigte gemeinsame Rechtsüberzeugung
voraus. Daran fehlt es gerade hinsichtlich eines NATO-Einsatzes ohne UN-Mandat.
5. Wer im Hinblick auf das u.a. von Rußland im UN-Sicherheitsrat wahrgenommene
Veto-Recht von einem "Mißbrauch" oder eine "notstandsähnlichen
Situation" redet, sollte vorsichtig sein. Müßte er dann nicht in gleicher Weise
urteilen, wenn es etwa um durch amerikanisches Veto wiederholt verhinderte Beschlüsse des
UN-Sicherheitsrats zum Verhalten Israels im Nahost-Konflikt oder der Türkei im
Kurdenkonflikt geht? Richtig ist freilich: Das in der UN-Charta aus historisch
erklärbaren Gründen verankerte Veto-Recht der Ständigen Mitglieder des
UN-Sicherheitsrates bedarf - rechtspolitisch betrachtet - der Korrektur.
6. Falsch ist es schließlich, zu behaupten, daß der militärische Einsatz der
NATO erforderlich sei, weil alle nicht-militärischen Mittel erschöpft seien. Es fehlt
bislang an der Entwicklung eines hinreichenden (nicht-militärischen) Konzepts für die
Entschärfung des Kosovo-Konflikts durch die interessierte Staatengemeinschaft...
7. Deutschland hat sich in Art. 2 des 2+4 Vertrages vom 12. September 1990, der
völkerrechtlichen Grundlage seiner staatlichen Vereinigung verbindlich verpflichtet, daß
"von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird" und daß "das vereinte
Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit
seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen."
Das darf nicht in Frage gestellt werden.
8. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Out-of-Area-Urteil vom 12. Juli 1994
herausgestellt, daß die Bundesrepublik Deutschland nach Art.24 Abs.2 einem "System
gegenseitiger kollektiver Sicherheit" beitreten dürfe. Dann seien auch Einsätze der
Bundeswehr erlaubt, die "im Rahmen und nach den Regeln des System stattfinden".
Das ist eine tragende Erwähnung des Urteils. Mit der Beteiligung am NATO-Einsatz im
Kosovo spricht sich die Bundesrepublik Deutschland erstmals von den Regeln dieses Systems
frei. Eine Rechtfertigung im Rahmen eines Systems der kollektiven Sicherheit ist nicht
ersichtlich. Das kann in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden.
Erstunterzeichner:
Prof. Dr. Michael Bothe (Uni Frankfurt/M), Dr. Peter Becker, Rechtsanwalt und Notar
(Marburg), Prof. Dr. Edmund Brandt (Uni Lüneburg), Dr. Dieter Deiseroth (Düseldorf),
Prof. Dr. Erhard Denninger (Uni Frankfurt/M), Prof. Dr. Goetz Frank (Uni Oldenburg), Prof.
Dr. Erich Kuechenhoff (Uni Münster), Prof. Dr. Norman Peach (HfWP), Prof. Dr. Helmut
Ridder, (Uni Giessen).
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Geschichte der deutschen Balkanpolitik:
Serbien in die Knie!
von Reinhard Kühnl
Der bisherige Bundesaußenminister Klaus Kinkel hat uns und die Weltöffentlichkeit
gelegentlich wissen lassen: "Serbien muß in die Knie gezwungen werden."
Im ersten Weltkrieg ist das nicht gelungen, obwohl Deutschland die Kontrolle über den
Balkanraum doch wirklich dringend benötigt hätte: erstens aus geostrategischen Gründen,
um die Expansion in Richtung Naher Osten abzusichern, die durch das Projekt
"Bagdad-Bahn" und durch das Bündnis mit dem Osmanischen Reich schon so
hoffnungsvoll begonnen hatte. Zweitens aber auch deswegen, weil die Balkanländer als
"Ergänzungsraum" der deutschen Wirtschaft gebraucht wurden: Wichtige Rohstoffe
und Halbfabrikate, aber auch billige Arbeitskräfte für niedrige Arbeiten konnten von
dort bezogen, deutsche Industrieprodukte konnten dort günstig abgesetzt werden, wenn man
die Handelsbedingungen diktieren konnte. (Der Begriff "Ergänzungsraum" kehrt in
den damaligen Staats- und Wirtschaftspapieren immer wieder.)
Im Ganzen ging es um die "Gründung eines mitteleuropäischen Wirtschaftsverbandes
... unter äußerer Gleichberechtigung seiner Mitglieder, tatsächlich aber unter
deutscher Führung", wie Reichskanzler Bethmann-Hollweg in seinem September-Programm
1914 feststellte. Der Bund der Industriellen verlangte 1915 ein
"Kontinentalreich", ein "Wirtschaftsgebiet... von Antwerpen bis
Bagdad". Friedrich Naumann, führender Ideologe der Liberalen, hielt, "die
dauernde wirtschaftliche Leitung", der Balkan-Staaten durch Deutschland für
notwendig. Slowenien, Triest, Kroatien und Bosnien hatte die österreichisch-ungarische
Monarchie bereits unter Kontrolle. Das Hindernis heiß: Serbien.
Dieser Staat sei deshalb - so der radikale Lösungsvorschlag des Vorsitzenden des
Alldeutschen Verbandes, Heinrich Claß, gänzlich zu vernichten: "Dieses
unruhestiftende staatliche Gebilde muß aufhören zu bestehen und seine Bewohner müssen
gebändigt werden." Die nördliche Hälfte sei Österreich-Ungarn und die südliche
dem mit Deutschland verbündeten Bulgarien zuzuschlagen.
Der erste Anlauf scheitere im Dezember 1918. Der zweite wurde seit dem Ende der 20er
Jahre intensiver vorbereitet, als "weitblickende Kreise der deutschen Industrie eine
Intensivierung der Handelsbeziehungen zu Südosteuropa" in die Wege leiteten (so
rückblickend im Jahre 1938 ein Sprecher des Mitteleuropäischen Wirtschaftstages). Durch
engere Beziehung dieser Länder (und Österreich) an Deutschland könne, wie der
Vorsitzende des Reichsverbandes der Deutschen Industrie, Carl Duisberg, 1931 anschaulich
sagte, "das europäische Problem von der Südostecke aus aufgerollt werden". Mit
voller Kraft konnte der zweite Anlauf freilich erst beginnen, als es gelungen war, 1933
eine Regierung an die Macht zu bringen, die garantierte, "daß nunmehr die Richtung
der offiziellen Handels- und Außenpolitik sich vollkommen deckt mit den ... Zielen der
Deutschen Gruppe des Mitteleuropäischen Wirtschaftstages",, wie deren Leitung in
einem Rundschreiben am 10. April 1933 klarstellte. Nun wurden die Kapitalbeteiligungen
intensiviert. Und für die sehr umfangreichen Blei-, Zink-, Bauxit- und Kupfervorkommen in
Jugoslawien sicherten sich die deutschen Konzerne langfristige Optionen. "Ein Viertel
des gesamten deutschen Antimonbedarfs" konnte schon vor Kriegsbeginn "aus
Jugoslawien gedeckt werden" (so der Präsident des Mitteldeutschen Wirtschaftstages
im September 1940). Bereits 1938 hatten wir im Südostraum praktisch die unbestrittene
wirtschaftliche und politische Vorherrschaft. Wir waren fast ausschließlich die
Rüstungslieferanten, hatten die größten Außenhandelsanteile, und durch die
Clearing-Politik (Zweiseitigkeitsverkehr) hatten wir die Südostländer immer in der
Zange. Im jugoslawischen Raum bestimmten fast ausschließlich wir." (Geheime
Expertise der Südosteuropa-Gesellschaft rückblickend 1942.)
Erst der Krieg bot freilich die Möglichkeit, ganz ungehemmt vorzugehen. Vorab stellte
Manfred Freiherr von Kilinger, deutscher Gesandter mit Sonderaufgaben in den
Balkanstaaten, schon klar, "daß dem Balkanesen eine starke kompromißlose Hand
imponiert und daß jeder Kompromiß als Schwäche ausgelegt wird". Das Ziel der
Wirtschaftsbeziehungen dürfe jedenfalls nicht darin bestehen, "der Bevölkerung des
Südostens eine rasche Besserung ihres Lebensstandards zu bringen", denn das würde
den Druck auf die Arbeitskräfte mindern, zur Arbeit nach Deutschland zukommen. "Die
überschüssigen Arbeitskräfte des Südostens" seien "das wertvollste
Exportgut, das uns jene Länder ... liefern können." Sie seien vor allem "als
Wanderarbeiter ... für je zehn Monate gut zu gebrauchen (Ausarbeitung beim Amt des
Beauftragten für den Vier-Jahres-Plan vom Januar 1941).
Am 6. April 1941 fielen die Panzerarmeen und Bombengeschwader Deutschlands in
Jugoslawien ein - ohne Kriegserklärung. 484 Bombenflugzeuge legten beträchtliche Teile
der Hauptstadt Belgard in Trümmer - eine Stadt, die auf einen Krieg überhaupt nicht
vorbereitet war und über keine einzige Flugabwehrkanone verfügte. Am gleichen Tag wurde
auf Anweisung Hitlers vom Oberkommando der Wehrmacht verfügt (und von Ernst von
Weizsäcker, dem Staatssekretär im Auswärtigen Amt, gegengezeichnet): "Kroatien
wird ein autonomer Staat ... Das Küstengebiet im Nordwesten Jugoslawiens, Dalmatien und
Montenegro fallen an Italien. Mazedonien soll an Bulgarien fallen ... Alt-Serbien ... ist
zunächst als Gebiet unter deutscher Militärverwaltung vorzusehen." Dort, wo mit
Widerstand der Bevölkerung zu rechnen sei, sind "in jeder von Truppen belegten
Ortschaft des gefährdeten Gebiets sofort Geiseln (aus allen Bevölkerungsschichten)
festzunehmen, die nach einen Überfall zu erschießen und aufzuhängen sind".
(Anordnung des Militärkommandanten).
So war Serbien in die Knie gezwungen. Und nun konnte die deutsche Wirtschaft zugreifen.
"Die wichtigen Chromerzvorkommen westlich und nördlich von Skopje" wurden in
"deutschen Besitz" überführt"; bei den Erdölkonzessionen" wollte
allerdings das verbündete Ungarn mitreden, dem dieses Gebiet zugefallen war (wie der
Handelspolitische Ausschuß des Auswärtigen Amtes am 6. Mai 1941 festhielt).
Die Industriekonzerne und Großbanken, die damals die Kontrolle Deutschlands über den
Balkan verlangt hatten, nehmen in der Bundesrepublik wieder einflußreiche Positionen ein.
Manche nennen sie sogar "die herrschende Klasse". Die Generäle und Offiziere,
die diesen Aggressionskrieg samt all seinen Verbrechen durchgeführt hatten formten einige
Jahre später die Bundeswehr und die jüngere Generation der Offiziere. Die Leitlinie der
deutschen Politik in den letzten 100 Jahren: "Großwirtschaftsraum Europa unter
deutscher Führung", die der Expansionslogik des (deutschen) Kapitals entsprang, war
einige Jahrzehnte nicht mehr aktuell, formt sich aber nun wieder sehr klar heraus. Die
nachhaltigen Bemühungen der Bundesregierung seit 1991, die Föderation Jugoslawien in
vier bis sechs kleinere handliche Staaten zu zerlegen, hat aber selbstverständlich mit
alledem nichts zu tun. Auch nicht die seit acht Jahren anhaltend, in Westeuropa
beispiellose ideologische Kampagne, mit der Serbien als Feind hergerichtet worden ist.
Auch nicht das Drängen der Bundesregierung, gegen Serbien endlich mit Militärschlägen
vorzugehen. Und auch nicht das Faktum, daß in Slowenin die D-Mark bereits die dominante
Währung ist und daß in Kroatin ein sehr "deutschfreundlicher" Präsident an
der Macht ist, der der Tradition des 1941 von Deutschland in die Macht eingesetzten
Ustascha-Faschismus nicht gänzlich fernsteht. All das hat mit der imperialistischen
Tradition der Balkanpolitik überhaupt nichts zu tun, weil es jetzt ausschließlich um die
Sicherung der Menschenrechte geht. Die aber ist so dringlich, daß zur Not auch ein
völkerrechtlich nicht legitimierter Krieg, also ein Angriffskrieg, geführt werden muß.
Das dies - die "Vorbereitung und Führung eines Angriffskriegs" - nun gerade das
Delikt war, wegen dessen deutsche Generäle und Staatsführer einst als Kriegsverbrecher
verurteilt worden sind, ist wirklich ein unglücklicher Zufall. Es mag zwar verständlich
sein, daß Völkerrechtler, (etwa die von der Vereinigung für gewaltfreie
Friedensgestaltung "Juristen gegen atomare, biologische und chemische Waffen"
(IALANA) Überlegungen anstellen, ob sich die verantwortlichen Politiker und auch die an
einem solchen Krieg teilnehmenden Soldaten nicht strafbar machen. Doch die herrschenden
Kräfte in der NATO lassen sich davon nicht irritieren. Sie verfolgen weiterreichende
Ziele, hauptsächlich wollen sie die lästigen Fesseln von UNO und Sicherheitsrat
abstreifen und zu einer generellen Selbstermächtigung der NATO gelangen. Doch das Nahziel
der Bundesregierung Kohl/Kinkel lautete: "Serbien muß in die Knie gezwungen
werden". Und die Regierung Schröder/Fischer deklariert Kontinuität.
Den Beitrag haben wir der Zweiwochenschrift für Politik, Kultur , Wirtschaft
"Ossietzky" entnommen.
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Letzte Änderung: 09.03.01
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