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Balkan-Seite
Im Krieg stirbt die Wahrheit zuerst:
Der umstrittene militärische Anhang des Rambouilet-Vertrags
Umstritten ist vor allem der Artikel 8. Er lautet im Original:
"NATO personnel shall enjoy, together with their vehicles, vessels, aircraft, and
equipment, free and unrestricted passage and unimpeded access throughout the FRY including
associated airspace and territorial waters. This shall include, but not be limited to, the
right of bivouac, maneuver, billet, and utilization of any areas or facilities as required
for support, training, and operations."
Die Übersetzung der taz:
"Das Nato-Personal soll sich mitsamt seiner Fahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge und
Ausrüstung innerhalb der gesamten Bundesrepublik Jugoslawien inklusive ihres Luftraums
und ihrer Territorialgewässer frei und ungehindert bewegen können. Das schließt ein -
ist aber nicht begrenzt auf - das Recht zur Errichtung von Lagern, die Durchführung von
Manövern und das Recht auf die Nutzung sämtlicher Regionen oder Einrichtungen, die
benötigt werden für Nachschub, Training und Feldoperationen."
Angemerkt werden muß, daß das Wort "maneuver" sowohl "Manöver"
alsauch das Bewegen von Truppen (manövrieren) heißen kann. Das auswärtige Amt stellt
den Artikel so vor (in einem Text, der vom Grünen Bundesvorstand an alle Kreisverbände
gemailt wurde):
"Diese Zugangsrechte sind in Artikel 8 des Annexes festgelegt. Dessen erster Satz
lautet: "NATO-personnel shall enjoy unrestricted passage and unimpeded access
throughout hat FRY..." Im Rahmen dieser Zugangsrechte hat die NATO das Recht, zu
biwakieren ("bivouac"), sich zu bewegen ("maneuver"), Quartier zu
nehmen ("billet") und Infrastruktureinrichtungen zu benutzen, - allerdings nur
insoweit für die Ausführung des Mandates ("operations"), dafür erforderliche
Unterstützungs- und Ausbildungsmaßnahmen ("support, training") erforderlich
ist."
Eine Zitatkollage, die fast schon Verfälschung ist. Man beachte die Umdeutung des
Wortes operations von einem technischen Mittel in das Mandat schlechthin und
die frei hinzugefügte einschränkende Formulierung nur insoweit .... Das AA
kann dann resümieren: Es ist daher nicht zutreffend, daß die NATO in der BRJ die
Rechte einer Besatzungsmacht zugekommen wären. Für das AA gibt es noch ein
weiteres Argumernt: Ein detaillierter Textvergleich belegt, daß die Dokumente in
allen zentralen Punkten wort- oder sinngleich sind. Damit ist der Vorwurf, der Appendix B
enthalte Formulierungen, die für die jugoslawische Seite nicht zumutbar gewesen seien, in
vollem Umfang entkräftet. Falsch! Gleichartige Formulierungen gab es in Bezug
auf Bosnien und Kroatien, für Jugoslawien war im Dayton-Vertrag ein abweichender
deutlicher auf das Transitrecht beschränkter Passus:
"Die Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien wird allem Personal und jeder
Fracht, Ausrüstung, Waren und Material jeglicher Art, inklusive der von der Nato bei der
Durchführung der Operation benötigten Munition, den freien Transit über Land, Schiene,
Straße, auf dem Wasser oder durch die Luft in der gesamten Bundesrepublik Jugoslawien
einschließlich des Luftraumes und der Territorialgewässer erlauben."
Auch wenn es fraglich ist, in wie weit der Artikel 8 für die Ablehnung Belgrads
mitverantwortlich ist, so ist es doch bemerkenswert, wie das grün geführte AA hier in
kriegstypischer Weise Texte zurechtbiegt. In der Reaktion auf die Geheimhaltungsvorwürfe
verfing sich das AA in den politikertypischen Widersprüchen.
Bedenklich finde ich auch die um sich greifende Argumentationsweise, die, statt
sachlich zu argumentieren, pauschal den Krieg damit rechtfertigt, wie schlimm Milosevic
ist. Ludger Vollmer spricht von einem "völkischen Krieg" der Serben, Joschka
Fischer hat Milosevic mit Hitler und Stalin verglichen und spricht von der
"serbischen SS". Überlebende aus Auschwitz haben dagegen protestiert. Ich frage
die beiden: Hättet ihr solche Superlative auch ohne den Krieg verwendet? Verwendet ihr
sie in Bezug auf gleichartige Verbrechen in der Welt? Seid ihr auf dem Weg zu der in allen
Kriegen üblichen Rechtfertigungspropaganda durch Dämonisierung?
Stefan Riese (Mitglied des GAL-Vorstands)
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Letzte Änderung: 09.03.01
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