Presseerklärung Friedensnetz Baden-Württemberg, Rosenbergstraße 45, 70176
Stuttgart, 0711-6368240
Freispruch für Tobias Pflüger
Am gestrigen Mittwoch den 28.06.00 hat das Amtsgericht Tübingen den Politologen und
langjährigen Aktivisten der Friedensbewegung, Tobias Pflüger vom Vorwurf des Aufforderns
zu einer Straftat freigesprochen. Der Geschäftsführer der Informationsstelle
Militarisierung (IMI) e.V. hatte während des Kosovo-Krieges die Soldaten aller Seiten,
darunter auch die beteiligten Bundeswehrsoldaten, aufgerufen, den Einsatzbefehl zu
verweigern bzw. zu desertieren, weil dieser Krieg völkerrechts- und grundgesetzwidrig
war.
Amtsrichter Hirn ließ die Frage, ob der NATO-Krieg gegen Jugoslawien gegen
Völkerrecht und Grundgesetz verstoßen habe, trotz vieler dem Gericht vorgelegter
Nachweise der Völkerrechtswidrigkeit zwar bewußt offen, gestand aber Tobias Pflüger zu,
daß er in der Situation des Jugoslawienkrieges alle Erkenntnismittel ausgeschöpft hatte
und daher von der Völkerrechtswidrigkeit des Krieges ausgehen durfte.
Das Friedensnetz Baden-Württemberg sieht sich durch das Urteil in seiner Einschätzung
bestätigt, daß der Angriff der NATO auf den unabhängigen Staat Jugoslawien nicht nur
für die Eskalation im Kosovo verantwortlich ist, sondern obendrein ein Verstoß gegen
nationales und internationales Recht war. Zusätzlich verletzte die NATO durch ihre Art
der Kriegsführung international anerkannte Normen und Übereinkünfte.
"Der Freispruch von Tobias Pflüger stärkt die Friedensbewegung und alle
Menschen, die sich gegen diesen Krieg gewandt haben. Krieg löst keine Probleme sondern
eskaliert vorhandene Konflikte. Inzwischen setzt sich auch in einer Vielzahl von Medien
die Erkenntnis durch, daß Massenflucht und Flüchtlingselend das Ergebnis und nicht die
Ursache des Eingreifens der NATO gewesen ist. Nicht die Kriegsgegner sondern die
Kriegsherren gehören vor Gericht", so Ole See vom Friedensnetz Baden-Württemberg.
Nachfrage richten Sie bitte an Ole See, Arbeitsausschuß Friedensnetz
Baden-Württemberg, 0711-5201350
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